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02.07.2012
Blutentnahme ohne vorherige Einholung einer richterlichen Weisung
Es liegt ein schwerwiegender Verfahrensfehler vor, wenn der die Anordnung zu einer Blutentnahme treffende Polizeibeamte aufgrund einer allgemeinen Dienstanweisung keine eigene Bewertung der Frage, ob ggf. die Anordnung der Blutentnahme ...