Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.01.2014

Blitzschlag ist nicht zwingend ein außergewöhnlicher Umstand!

Wird ein Flugzeug bereits während eines Fluges im Vorumlauf und nicht auf dem streitgegenständlichen Flug selbst von einem Blitz getroffen, so liegt kein außergewöhnlicher Umstand vor, der einem Anspruch aus EU-Ausgleichszahlung entgegensteht. ...