Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2012

Blechschaden am Kotflügel ist bei Gebrauchtem kein Sachmangel!

Ein Blechschaden am Kotflügel ist ein Bagatellschaden - es handelt sich bei fachgerechter Reparatur nicht um einen Sachmangel. Vorliegend wurde der Kotflügel zwar ausgebeult und lackiert, nicht aber gespachtelt. Die Reparaturkosten ...