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01.06.2012
Blechschaden am Kotflügel ist bei Gebrauchtem kein Sachmangel!
Ein Blechschaden am Kotflügel ist ein Bagatellschaden - es handelt sich bei fachgerechter Reparatur nicht um einen Sachmangel. Vorliegend wurde der Kotflügel zwar ausgebeult und lackiert, nicht aber gespachtelt. Die Reparaturkosten ...