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01.11.2011
Bildungsurlaub
Wird ein Arbeitnehmer zum Zwecke der beruflichen oder politischen Weiterbildung freigestellt, so handelt es sich um einen Bildungsurlaub oder eine Bildungsfreistellung. Bildungsurlaub ist Ländersache, so daß außer für Betriebsratsmitglieder (§ 40 Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG) ...