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04.10.2011
Bildschirmarbeit
Für Arbeitsplätze mit Computer gilt die Bildschirmarbeitsverordnung, die der Sicherung und Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer dient. Hierzu soll der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen treffen - es stehen also Spielräume zur Verfügung. Der Geltungsbereich der Verordnung umfaßt alle Tätigkeitsformen an Bildschirmgeräten. ...