Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.10.2011

Bildschirmarbeit

Für Arbeitsplätze mit Computer gilt die Bildschirmarbeitsverordnung, die der Sicherung und Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer dient. Hierzu soll der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen treffen - es stehen also Spielräume zur Verfügung. Der Geltungsbereich der Verordnung umfaßt alle Tätigkeitsformen an Bildschirmgeräten. ...