Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.03.2015

Biene im Pitot-Rohr eines Flugzeuges ist ein außergewöhnlicher Umstand

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage ob eine Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung zu zahlen war. Der Flug, für den eine planmäßige Abflugzeit um 19:50 Uhr vorgesehen war, flog erst am folgenden Tag um 03:05 Uhr von dem Flughafen in Antalya ab. Die späteren Kläger erlitten also ...