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02.03.2015
Biene im Pitot-Rohr eines Flugzeuges ist ein außergewöhnlicher Umstand
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage ob eine Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung zu zahlen war. Der Flug, für den eine planmäßige Abflugzeit um 19:50 Uhr vorgesehen war, flog erst am folgenden Tag um 03:05 Uhr von dem Flughafen in Antalya ab. Die späteren Kläger erlitten also ...