Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.04.2016

Bewertung einer laufenden schuldrechtlich auszugleichenden Versorgung

Für die Bewertung einer laufenden schuldrechtlich auszugleichenden Versorgung ist gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 VersAusglG grundsätzlich auf das Ehezeitende als Bewertungsstichtag abzustellen. ...