Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2012

Betteln, rauchen und Essensreste werfen im Heim

Der beharrliche Verstoß gegen das in einem Heimvertrag festgelegte Rauchverbot kann ein Kündigungsgrund iSd § 12 Abs.1 Satz 3 Nr.3 WBVG auch bei eingeschränkter Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit des Heimbewohners sein. ...