Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.06.2014

Betriebsrentenanpassung und die wirtschaftliche Lage

Arbeitgeber sind alle drei Jahre zur Prüfung verpflichtet, ob die laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung angepasst werden können. Dies ergibt sich aus § 16 Abs. 1 BetrAVG. Es besteht aber keine arbeitgeberseitige Verpflichtung, eine Anpassung vorzunehmen, ...