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02.06.2014
Betriebsrentenanpassung und die wirtschaftliche Lage
Arbeitgeber sind alle drei Jahre zur Prüfung verpflichtet, ob die laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung angepasst werden können. Dies ergibt sich aus § 16 Abs. 1 BetrAVG. Es besteht aber keine arbeitgeberseitige Verpflichtung, eine Anpassung vorzunehmen, ...