Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
25.02.2016

Betriebsrentenanpassung und die Einbeziehung anderer Konzerngesellschaften

Die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage einer anderen Gesellschaft als der Versorgungsschuldnerin bei der Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG aus Rechtsscheinhaftung kommt nur dann in Betracht, wenn der erforderliche ...