Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.06.2012

Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum

Nach § 16 Abs. 1 BetrAVG ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden; dabei sind insbesondere ...