Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2014

Betriebsratstätigkeit ist kein Befristungsschutz!

Das formwirksam sachgrundlos befristete Arbeitsverhältnis (§ 14 Abs. 2, S. 1 TzBfG) endet auch dann mit Ablauf der Befristung, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in den Betriebsrat ...