Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2012

Betriebsratstätigkeit im Urlaub

Einem Betriebsratsmitglied ist es persönlich unzumutbar, während des Urlaubs das Ehrenamt auszuführen. Der Urlaub des Betriebsrats führt zu dessen zeitweiliger Verhinderung. ...