Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.03.2016

Betriebsratsmitglied als Beisitzer von Einigungsstellen - Kündigungsgrund

Die Wahrnehmung des Amtes als Beisitzer von Einigungsstellen anderer Betriebe des Arbeitgebers ist grundsätzlich nicht geeignet, einen wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines ...