Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.02.2016

Betriebsratsanhörung bei beabsichtigter Kündigung und die Informationspflichten des Arbeitgebers

Bei der Unterrichtung über die Gründe für eine beabsichtigte Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 2 BetrVG darf der Arbeitgeber ihm bekannte Umstände, die sich bei objektiver Betrachtung zugunsten des Arbeitnehmers auswirken können, ...