Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.04.2014

Betriebsrat in offenen Brief kritisiert - zulässig?

Die Regelung des § 78 BetrVG begrenzt das durch Art. 5 Abs. 1 GG garantierte Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Dieses findet zwar seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, zu denen § 78 BetrVG gehört. Bei der Anwendung der Vorschrift muss der ...