Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.12.2011

Betriebsrat darf Arbeitgeber kritisieren - auch öffentlich!

Solange ein Betriebsrat sich bei seiner (öffentlichen) Kritik des Arbeitgebers an Tatsachen hält spricht gegen die Kritik an sich nichts. Daher kann der Arbeitgeber auch deswegen keine fristlose Kündigung aussprechen. So hatte sich vorliegend ...