Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
17.02.2016

Betriebskostenabrechnung und die Aufschlüsselung - Gesamtkosten können ausreichen

Zur formellen Ordnungsgemäßheit einer Betriebskostenabrechnung genügt es hinsichtlich der Angabe der „Gesamtkosten“, wenn der Vermieter bei der jeweiligen Betriebskostenart den Gesamtbetrag angibt, den er auf die Wohnungsmieter ...