Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
19.02.2014

Betriebskostenabrechnung und der Heizölverbrauch

Die Abrechnung des Heizölverbrauchs im Rahmen der Betriebskostenabrechnung kann vom Vermieter derart erfolgen, dass der Wert des Heizöls nach dem gezahlten Preis für die vorausgegangene Heizöllieferung bemessen wird. Der Mieter muss ggf. hierdurch entstehende Ungerechtigkeiten ...