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02.06.2014
Betriebskostenabrechnung per Briefkasteneinwurf am 31.12. um 18.30 Uhr
Der Einwurf einer Betriebskostenabrechnung in den Briefkasten des Mieters am 31.12. um 18.30 Uhr ist nicht mehr fristgerecht. Zu diesem Zeitpunkt kann der Vermieter nicht mehr mit der Leerung des Briefkastens rechnen. Daher kann der Vermieter auch keinen Anspruch auf ...