Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.06.2014

Betriebskostenabrechnung per Briefkasteneinwurf am 31.12. um 18.30 Uhr

Der Einwurf einer Betriebskostenabrechnung in den Briefkasten des Mieters am 31.12. um 18.30 Uhr ist nicht mehr fristgerecht. Zu diesem Zeitpunkt kann der Vermieter nicht mehr mit der Leerung des Briefkastens rechnen. Daher kann der Vermieter auch keinen Anspruch auf ...