Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
11.12.2012

Betriebskostenabrechnung mit fehlender Anlage

Bezieht sich eine Nebenkostenabrechnung wegen bestimmter Positionen (hier: Heiz-, Warm- und Kaltwasserkosten) auf eine Anlage einer Abrechnungsfirma, so ist die Abrechnung formell unwirksam, wenn diese Anlage nicht beiliegt. Für die formelle ...