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26.11.2014
Betriebskostenabrechnung mit Abkürzungen kann zulässig sein!
Grundsätzlich muss eine Betriebskostenabrechnung auch ohne betriebswirtschaftliche oder juristische Kenntnisse verständlich und nachvollziehbar sein - sonst ist sie unwirksam. Dennoch können u.U. Abkürzungen in der Abrechnung verwendet werden, dies sollte jedoch mit Bedacht geschehen, auch wenn ...