Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
13.09.2011

Betriebskostenabrechnung bei fehlender Umlagevereinbarung

Die (vertragswidrige) Abrechnung von Betriebskosten, für die es an einer Umlagevereinbarung fehlt oder für die eine Pauschale vereinbart ist, führt nicht zur Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung aus formellen Gründen. Das Gleiche gilt für in der Abrechnung zu hoch oder zu niedrig ...