Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
16.10.2014

Betriebskostenabrechnung: Unterlagen-Einsichtnahme des Mieters und Kopien-Zusendung

Im vorliegenden Fall stand der Mieterin ein Recht aus dem Mietvertrag auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen für die Nebenkostenabrechnung zu. Die Mieterin hatte darüber hinaus einen Anspruch auf Übersendung der Ablichtungen der Rechnungsbelege aus § 811 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 BGB in entsprechender ...