Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
25.06.2012

Betriebskosten bitte eindeutig regeln!

Sollen Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, so ist hierfür eine eindeutige Vereinbarung erforderlich. Vorliegend hatte sich eine Mieterin gegen die Abrechnung gesperrt, weil sie der Ansicht war, dass der Mietvertrag hierfür ...