Artikel
20.07.2015
Betriebskosten - auch bei fehlender konkreter Bezugnahme?
Eine offensichtliche Lücke in einem Wohnungsmietvertrag durch die Formulierung “Betriebskosten i.S.d.“ ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch die gesetzlichen Regelungen der §§ 556 f. BGB auszufüllen. ...