Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2012

Betriebsübergang - Wer zu lange wartet, verliert sein Widerspruchsrecht!

Ein Arbeitnehmer kann sein Widerspruchsrecht gegen einen Betriebsübergang verwirken - auch dann wenn die die Unterrichtung über den Betriebsteilübergang nicht den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB entsprochen hat und ...