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02.05.2012
Betriebsübergang - Wer zu lange wartet, verliert sein Widerspruchsrecht!
Ein Arbeitnehmer kann sein Widerspruchsrecht gegen einen Betriebsübergang verwirken - auch dann wenn die die Unterrichtung über den Betriebsteilübergang nicht den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB entsprochen hat und ...