Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.04.2015

Betreuungsplan

Der Berufsbetreuer muß gem. § 1901 Abs. 4 BGB auf Anforderung des Betreuungsgerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan erstellen. Bei der Erstellung soll die Betreuungsbehörde behilflich sein. Hierdurch soll erreicht werden, daß sich bereits bei Beginn der Betreuung seitens des Betreuers mit den vorläufigen ...