Artikel
01.11.2012
Betreuungsbedarf nicht pauschal mit Sachverständigengutachten begründen!
Das Gericht ist verpflichtet, sich nach einer kritischen Würdigung des Sachverständigengutachtens ein eigenes Bild von der Richtigkeit der durch den Sachverständigen gezogenen Schlüsse zum Vorliegen einer psychischen Erkrankung oder geistig-seelischen ...