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01.09.2011
Betreuung um eidesstattlichen Versicherung zu erwirken?
Erledigung in einem von Gläubigern angestrebten Betreuungsverfahren tritt ein, wenn nach Einleitung des Verfahrens der Verfahrensgegenstand durch ein Ereignis, welches eine Veränderung der Sach- und Rechtslage herbeiführt, ...