Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2014

Betreuung ohne persönliche Anhörung des Betroffenen?

Im Verfahren betreffend die erstmalige Bestellung eines Betreuers oder die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts darf das Gericht unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 3 Satz 1 FamFG ausnahmsweise dann von der Anhörung des Betroffenen bzw. von der Verschaffung eines persönlichen ...