Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.03.2016

Betreuung nur bei konkretem Bedarf

Eine Aufhebung der Betreuung kommt in Betracht, wenn und soweit sich herausgestellt hat, dass für einen von der Betreuungsanordnung erfassten Aufgabenkreis kein konkreter Betreuungsbedarf mehr besteht. ...