Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2014

Betreutes Wohnen als Heimaufenthalt?

Betreutes Wohnen kann auch als gewöhnlicher Aufenthalt in einem Heim angesehen werden - auch dann, wenn die betreute Person zusammen mit anderen Bewohnern Mieter der Wohnung ist, sofern im Bedarfsfall diverse Dienste wie z.B. Absprachen ...