Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.07.2014

Betreuervergütung bei bestehender Lebensversicherung

Der Einsatz einer angemessenen finanziellen Vorsorge für den Todesfall für die Vergütung des Berufsbetreuers stellt für den Betreuten nur dann eine Härte i.S.v. § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB XII dar, wenn die Zweckbindung verbindlich festgelegt ist. Bei einer ...