Artikel
02.06.2014
Betreuervergütung bei U-Haft des Betreuten
Eine Untersuchungshaft begründet regelmäßig keinen gewöhnlichen Aufenthalt des Betroffenen in einem Heim i.S.d. § 5 Abs. 2 Satz 2 VBVG. Den gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des Vormünder- und Betreuungsvergütungsgesetzes hat jemand dort, ...