Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.03.2012

Betreuerhaftung für Heimentgelt?

Ein Betreuer haftet für das von dem Betreuten geschuldete Heimentgelt gegenüber dem Heimträger nur unter den Voraussetzungen des § 311 Abs. 3 BGB. Die Betreuertätigkeit hat keine drittschützende Zielrichtung zugunsten eines Heimträgers. ...