Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.02.2014

Betreuerbestellung und die persönliche Anhörung des Betroffenen

Gemäß § 278 Abs. 1 Satz 1 und 2 FamFG hat das Gericht den Betroffenen vor der (erstmaligen) Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen. Die Pflicht zur persönlichen ...