Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2011

Betreuerbestellung und der Grundsatz der Erforderlichkeit

Der in § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB enthaltene Grundsatz der Erforderlichkeit verlangt für die Bestellung eines Betreuers tatrichterliche Feststellungen dazu, ob und für welche Aufgabenbereiche ein objektiver Betreuungsbedarf besteht. ...