Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.04.2012

Betreuerbestellung per Post - wann wird sie wirksam?

Der Beschluss über die Betreuerbestellung wird nach § 287 I FamFG mit seiner Bekanntgabe an den Betreuer wirksam. Somit muss ein Betreuer seine Tätigkeit unmittelbar dann aufnehmen, wenn ihm ein durch Aufgabe zur Post bekannt gemachter Beschluss tatsächlich zugeht. ...