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12.02.2015
Beteiligung des Versicherungsnehmers an Überschüssen und Bewertungsreserven einer kapitalbildenden Lebensversicherung
Der Bundesgerichtshofs hat mit über die Beteiligung des Versicherungsnehmers an Überschüssen und an Bewertungsreserven (sog. stille Reserven) in einer Lebensversicherung entschieden. Der Kläger unterhielt bei der Beklagten eine kapitalbildende Lebensversicherung. Nach Vertragsablauf 2008 rechnete die Beklagte den ...