Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.09.2012

Beteiligung des Vaters an der elterlichen Sorge

Zwar dient es grundsätzlich dem Wohl eines Kindes, wenn es in dem Bewusstsein lebt, dass beide Elternteile für es Verantwortung tragen. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Kind - wie hier - zu beiden Elternteilen eine gute ...