Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
26.08.2013

Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Interessenkollision

Bei der Entscheidung über die Bewerbung auch von schwerbehinderten Menschen ist die Schwerbehindertenvertretung selbst dann zu beteiligen, wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten ebenfalls zu den Bewerbern gehört. ...