Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
28.09.2015

Beteiligung der Eltern des Kindsvaters nach dessen Tod im Abstammungsverfahren

Stirbt während eines Abstammungsverfahrens der als Vater geltende Mann, so sind seine Eltern nach seinem Tod jedenfalls so lange nicht am Verfahren zu beteiligen, wie nicht ein hierzu berechtigter übriger Beteiligter fristgerecht ...