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28.09.2015
Beteiligung der Eltern des Kindsvaters nach dessen Tod im Abstammungsverfahren
Stirbt während eines Abstammungsverfahrens der als Vater geltende Mann, so sind seine Eltern nach seinem Tod jedenfalls so lange nicht am Verfahren zu beteiligen, wie nicht ein hierzu berechtigter übriger Beteiligter fristgerecht ...