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02.07.2012
Beteiligung der Eltern des Betroffenen am Betreuungsverfahren?
Das Betreuungsgericht kann im Interesse des Betroffenen auch dessen Eltern am Verfahren beteiligen. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG. Voraussetzung einer solchen Beteiligung ...