Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.07.2012

Beteiligung der Eltern des Betroffenen am Betreuungsverfahren?

Das Betreuungsgericht kann im Interesse des Betroffenen auch dessen Eltern am Verfahren beteiligen. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 274 Abs. 4 Nr. 1 FamFG. Voraussetzung einer solchen Beteiligung ...