Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.07.2014

Beteiligung an einem Betreuungsverfahren kann auch konkludent erfolgen

Eine Beteiligung i.S.v. § 303 Abs. 2 Nr. 1 FamFG kann auch konkludent erfolgen, etwa durch das Übersenden von Schriftstücken oder die Ladung zu Terminen. ...