Artikel
01.02.2012
Bestellung des Betreuers und das Gutachten aus einem anderen Verfahren
Im Verfahren zur Anordnung einer Betreuung zur Wahrnehmung der Rechte eines Beamten im Disziplinarverfahren nach § 19 Abs. 2 Nr. 1 BDO sind die Vorschriften das FamFG anwendbar. ...