Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.05.2015

Bestellerprinzip für Makler

Bei Maklern gilt ab dem 1. Juni 2015 die einfache Formel „Wer bestellt, der bezahlt“. Dies bedeutet, dass nunmehr in der Regel der Vermieter die Maklergebühr bezahlen muss. Eine Regelung, die vom Bestellerprinzip abweicht, ist unwirksam, muss also nicht beachtet werden. Diese Regelung wurde eingeführt, ...