Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.03.2016

Besser keine letztwillige Verfügung auf einem Zettel!

Zweifel am Vorliegen eines ernstlichen Testierwillens können sich aus dem Umstand ergeben, dass ein vermeintliches Testament nicht auf einer üblichen Schreibunterlage, sondern auf einem ausgeschnittenen Stück Papier bzw. ...