Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
22.07.2014

Beseitigung eines Wespennestes

Der Mieter ist berechtigt, ein Wespennest, von dem eine konkrete Gesundheitsgefährdung ausgeht, beseitigen zu lassen. Die Kosten muss der Vermieter tragen, sofern zumindest versucht wurde, diesen vorher zu benachrichtigen. ...