Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
07.06.2011

Beseitigung einer baulichen Veränderung per Mehrheitsbeschluss?

Aus der Kompetenz, den Gebrauch (§ 15 WEG), die Verwaltung (§ 21 WEG) und die Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums ...